IMDG hat die Transportbedingungen für das Gefahrgut Holzkohle verschärft
In den sieben Jahren zwischen 2015 und 2022 wurden mindestens 68 Brände auf Schiffen dokumentiert, die durch den Transport von Holzkohle verursacht wurden. Jetzt hat die International Maritime Organization IMO reagiert und den IMDG Code in wichtigen Punkten geändert. Holzkohle muss künftig ohne Ausnahme als Gefahrgut der Klasse 4.2 deklariert und transportiert werden.
Eine Antwort
Auf der jüngsten Sitzung des Gefahrgutgremiums der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) wurde beschlossen, dass künftig auch Lithium-Ionen-Batterien, die zusammen mit Geräten verpackt sind, einen Ladezustand von 30 Prozent nicht überschreiten dürfen. Bislang galt diese Höchstgrenze für den Ladezustand nur für Batterien, die allein auf dem Luftweg transportiert werden. Für Batterien, die nicht „mit“, sondern „in“ Geräten verpackt sind, z.B. in Laptop-Computern, in Spielwaren oder in medizinischen Geräten, gilt die 30-Prozent-Obergrenze nur als Empfehlung, nicht als zwingende Vorgabe. Auch für batteriebtriebene Fahrzeuge wird nur eine Empfehlung ausgesprochen.
Für die neue Regelung gilt eine Übergangsfrist von einem Jahr und eine Bagatellgrenze von 2,7 Wh. Für schwächere Batterien gilt die neue Regelung also nicht. Auch gibt es Ausnahmeregelungen, die aber beantragt werden müssen. Grundsätzlich muss der Beschluss der ICAO noch auf einer weiteren Sitzung bestätigt werden ehe er 2025/26 offiziell veröffentlicht und in der Folge von der IATA als Rechtsveröffentlichung für verbindlich erklärt wird. Auch ist bislang nicht vorgesehen diese Regelungen auf den Transport im Strassenverkehr oder in die Schifffahrtslogistik zu übernehmen.
Für alle, die mit dem Versand von Batterien zu tun haben, ist es demzufolge sehr wichtig, sich in den nächsten Monaten über alle Ankündigungen auf dem Laufenden zu halten.