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REACH in der Gefahrgutlogistik

REACH – Damit die Chemie in der Gefahrgutlogistik stimmt

Am 14. Oktober 2022 ist ein wichtiger Tag für den internationalen Gefahrguttransport von Chemiegütern. An diesem Tag tritt die neueste Revision der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in Kraft. Bekannt ist diese Verordnung unter dem Label REACH („Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“).

Was ist REACH eigentlich?

REACH verpflichtet alle Akteure, die mit dem Transport von Chemikalien zu tun haben, dafür Sorge zu tragen, dass diese Chemikalien jederzeit sicher verwendet werden. Hierzu müssen zu allen Chemikalien umfangreiche Informationen vorgelegt werden. Ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden. Diese Informationen werden im Logistikprozess laufend ergänzt und überwacht – bis hin zum Verbraucher, der ein Informationsrecht über die Chemikalien hat. Die Datensammlung beinhaltet nicht nur Informationen zu den jeweiligen Stoffen, sondern auch zu Gefährdungspotenzialen und möglichen Substituten.

Was ist neu ab Oktober 2022?

Die Änderungen, die im Oktober in Kraft treten, sind als Teil einer grundlegenden Reformstrategie der Europäischen Union zu interpretieren. Ziel des sogenannten European Green Deal ist es bis zum Jahr 2050 die Produktion und den Handel mit Chemikalien so umzustellen, dass Mensch und Umwelt möglichst wenig geschädigt werden.

Ab 14. Oktober sind zahlreiche zusätzliche Angaben bei REACH-Anträgen abzugeben. Diese betreffen insbesondere die Ökotoxizität der Stoffe. Hie kann es sein, dass für einige Chemikalien zusätzliche Nachweise für die ökologische Unbedenklichkeit erforderlich werden. Jeder, der Chemikalien in Verkehr bringt, sollte sich unbedingt rechtzeitig vor dem 14. Oktober 2022 mit den neuen Regelungen vertraut machen. Die Verordnung selbst ist bei der EU online einzusehen. Umfangreiche Informationen finden interessierte Unternehmen aber auch beim European Chemical Industry Council (Cefic), dem deutschen Verband der chemischen Industrie (VCI) oder anderen nationalen Chemie-Verbänden.

In welche Richtung wird sich REACH in den kommenden Jahren entwickeln?

Wir haben uns beim Europäischen Dachverband der Chemieindustrie umgehört um aus erster Hand zu erfahren, was wir in Sachen REACH in den kommenden Jahren zu erwarten haben.

Einer der wichtigsten Trends, so glaubt man beim Cefic, wird der Ersatz von Tierversuchen durch alternative Sicherheitsbewertungsmethoden sein. Tierversuche seien für die toxikologische Bewertung von Chemikalien immer seltener notwendig.

Andererseits werden immer mehr neue Chemikalien in den REACH-Prozess einbezogen. Damit würden tendenziell auch immer neue zusätzliche Risikopotenzialanalysen notwendig. Ein Beispiel hierfür seien Polymere. Diese sind bislang von den REACH-Vorschriften ausgenommen. Dies wird sich vermutlich schon bald ändern. Die Cefic geht davon aus, dass hier eine vereinfachte Risikobewertung zum Tragen kommt, da diese Stoffe in aller Regel unter ökologischen Gesichtspunkten weitgehend unbedenklich seien. Außerdem gibt es heute zwischen 70.000 und 400.000 verschiedene Polymere auf dem Markt. Die Unterscheidung zwischen denjenigen, die Anlass zur Besorgnis geben und eine Registrierung und weitere Regulierungsmaßnahmen erfordern, und denjenigen, die wenig Anlass zur Besorgnis geben, wird daher der Schlüssel für die erfolgreiche Umsetzung dieser neuen politischen Maßnahme sein. So fordert die Cefic eine Zusammenfassung der Stoffe zu Stoff-Klassen. Dies gilt nicht nur für Polymere, sondern auch für andere Chemikalien.

So könnten Genehmigungsprozesse immer gleich für ganze Produkt-Klassen durchgeführt werden. Schließlich sollten nicht nur Kosten für die Risikofolgeabschätzung ungefährlicher Stoffe eingespart werden, sondern es geht auch um die Reduzierung der Anzahl der hierfür notwendigen Tierversuche. Ein wichtiges und gesellschaftlich gut zu vermittelndes Argument.

Auch eine engere Verschränkung von REACH, also dem Risikomanagement in Transport und Handel von Chemikalien mit den diversen Arbeitsplatz- und Arbeitsschutzverordnungen seht auf der Tagesordnung der EU. In einer öffentlichen Diskussion des Cefic forderte etwa Ignacio Doreste, Senior Advisor beim Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), dass es mehr Synergien zwischen REACH und der EU-Gesetzgebung zu Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz geben sollte, um künftig Doppelarbeit zu vermeiden. Wenn der Arbeiter im Chemie-Unternehmen sicher ist, so ist es auch der Beschäftige im Logistik-Unternehmen und letztlich der Endverbraucher. Ist der Arbeitsplatz im herstellenden Unternehmen sicher und grün, so bleibt es – zumindest in der Tendenz – auch unsere Umwelt.

REACH ist auch ein Thema für Gefahrgutlogistiker

Der deutsche VCI weist in einer Stellungnahme zu aktuellen REACH-Plänen der EU darauf hin, dass eine Optimierung der Lieferkettenkommunikation dringend notwendig ist: „Die Lieferkettenkommunikation kann vereinfacht werden, indem Erfahrungen der Ersteller und Nutzer von erweiterten Sicherheitsdatenblättern im Rahmen der Digitalisierung genutzt werden, um Best-Practices abzustimmen. Harmonisierte elektronische Formulare müssen mit Systemen kompatibel sein, die bereits in Unternehmen etabliert sind.“ Gerade im Bereich der Lagerlogistik werden die beteiligten Akteure zukünftig von der Digitalisierung und Vereinheitlichung der Sicherheitsdatenblätter profitieren.

Illustrationen © paulista – stock.adobe.com

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